Verschobene Jugendmitgliederversammlung fand statt

Am Donnerstag, dem 19.08.21 fand mit sehr überschaubarer Beteiligung die diesjährige Jugendmitgliederversammlung in der Tennishalle statt.

Als erstes zog der Jugendwart Olaf Pillath für das letzte Jahr Bilanz. Diese war sehr kurz, weil durch Corona fast alle Veranstaltungen ausfallen mussten. Die Jugendspiele fanden aber statt. Und da bot der TC Rot-Weiß Stiepel 11 Mannschaften auf, von den 5 Mannschaften den ersten Platz in ihren Gruppen belegten: Die Juniorinnen U15/2 und U15/3, die Gemischte U10/1 und die Junioren U15/1 und U18/1. Bei den letzten 3 Mannschaften bedeutete das den Aufstieg in die Ruhr-Lippe-Liga.

Janosch Blaha erreicht Endspiel bei der Westfalenmeisterschaft

Janosch Blaha VizewestfalenmeisterBei der 87. Westfalenmeisterschaft der Senioren, vom 9. bis zum 15. August in Hamm, erreichte unser Vereinstrainer Janosch Blaha das Endspiel bei den Herren 40.

In einem sehr abwechslungsreichen und spannenden Spiel unterlag Janosch dem als Nr. 1 gesetzten Björn Berg vom TC GW Paderborn nach großem Kampf mit 7:5, 2:6 und 8:10.

zu den einzelnen Ergebnissen auf mybigpoint

Kuddel-Muddel 2021

Kuddel MuddelEndlich, nachdem wir letztes Jahr auf das Kuddel-Muddel-Turnier verzichten mussten, konnten wir dieses Jahr wieder durchstarten. Bedingt durch die Ferienzeit, Corona und der kurzfristigen Ankündigung hatten wir leider nur 20 Teilnehmer. Dieses hatte aber den Vorteil, dass jeder der spielen wollte, auch spielen konnte. Die Gruppen waren wie immer bunt gemischt. Zwischen dem ältesten Teilnehmer, mit über 70, und dem Jüngsten lagen fast 60 Jahre.

Besonderer Dank dabei an unsere zwei engagierten Jugendvertreter, Patricia und Benedict, die auf zwei Plätzen unterstützend für die Jüngsten tätig waren.

Neue Corona-Schutzverordnung in NRW gültig ab 20.08.2021!

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Tennisfreunde,

in Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 17.8.2021 eine neue Corona-Schutzverordnung, die ab dem 20.8.2021 gilt und mit Ablauf des 17.9.2021 außer Kraft tritt. Diese sehr im Vergleich zur Vorgängerin viel kürzer gefasste Verordnung (7 Paragraphen anstatt 24 Paragraphen) hat keinen besonderen Teil nunmehr, indem besondere Regeln für Bildung, Sport, Gastronomie etc. enthalten sind.

Grundsätzlich ist jede einsichtsfähige Person verpflichtet, sich selbst und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren auszusetzen. Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken sind möglichst in allen Lebensbereichen einzuhalten.

Platz buchen

platz buchen 14 tage

Club-Rangliste

Club-Rangliste

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.