Neue Corona-Schutzverordnung in NRW gültig ab 28.12.2021

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Tennisfreunde,

zum 28. Dezember 2021 hat die Landesregierung NRW die Corona-Schutzverordnung mit Wirkung bis zunächst zum 12.01.2022 nochmals verschärft. Ab diesem Tag gilt in unserer Halle 2G+:

Tennis spielen in der Halle darf nur, wer immunisiert ist und einen negativen Testnachweis mit sich führt. Ein Selbsttest reicht also nicht!  Ein Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden und ein PCR-Test höchstens 48 Stunden zurückliegen.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den
„Richtlinien für das Tennisspielen und zum Aufenthalt in unserer Tennishalle“ (Stand: 28.12.21)

Wir bitten um Beachtung!

 

Gratulation zum 90. Geburtstag

Geburtstag Werner HasseUnser Ehrenmitglied Werner Hasse ist am 18. Dezember 90 Jahre alt geworden. Seine Geburtstagsfeier im Clubhaus musste er leider wegen Corona absagen. Aber viele Weggefährten haben ihn besucht und gratuliert. Darunter auch der alte und der neue 1. Vorsitzende des Tennisclubs. Burghard Mohrmann überreichte im Namen des Vorstands einen Blumenstrauß und wünschte alles Gute.

Dringender Appell um Einhaltung der Corona-Regeln!

Liebe Vereinsmitglieder und Gäste in unserer Tennishalle,

wie einige vielleicht schon mitbekommen haben, haben sich zwei Trainer unserer Tennisschule, obwohl vollständig geimpft, mit dem Coronavirus infiziert. Wir nehmen dies zum Anlass, nochmals auf die Einhaltung der in der Tennishalle geltenden Verhaltensregeln hinzuweisen. Bitte tragen Sie bei Betreten des Clubhauses zumindest eine sog. OP-Maske, solange, bis Sie den gebuchten Court erreicht haben und halten Sie nach Möglichkeit Abstand! Es gilt „2G“: Wer älter als 15 Jahre ist, darf die Tennishalle nur betreten, wenn sie oder er immunisiert sind, also zweifach geimpft oder genesen (nicht immunisierte Jugendliche benötigen vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 einen Einzeltestnachweis!). Verstöße dagegen betrachten wir als Verletzung unseres Hausrechts! Als Vorstand haben wir die Einhaltung bisher stichprobenartig kontrolliert (auch dokumentiert) und keine Verstöße feststellen können. Die Kontrollen werden wir fortführen. Bitte tragen Sie den Nachweis und auch ein Ausweisdokument bei sich! Die Tennistrainer werden unabhängig vom Impfstatus ab sofort täglich zusätzlich zumindest einen Selbsttest vornehmen. 

Wir hoffen, dass wir auf diese Weise trotz widriger Umstände den Tennissport in unserer Halle ausüben können und appellieren an jeden Einzelnen, das ihm Mögliche beizusteuern! Für Anregungen und Fragen stehe ich und stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung!

Der Vorstand

Neue Corona-Schutzverordnung in NRW gültig ab 24.11.2021!

Richtlinien für das Tennisspielen und zum Aufenthalt in unserer Tennishalle
(Stand: 24.11.2021)

  1. Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken sind einzuhalten. Zu anderen Personen sollte nach Möglichkeit ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
  1. Im Clubhaus, in der Tennishalle und der Gastronomie abseits des Sitzplatzes besteht Maskenpflicht. Beim Betreten des Clubhauses ist deshalb zumindest eine sog. OP-Maske zu tragen, bis man den gebuchten Tennisplatz in der Halle oder seinen Sitzplatz in der Gastronomie erreicht hat.

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