Geplanter Herbstputz auf unserer Anlage

Liebe Mitglieder,

in diesem Jahr ist vieles anders. Durch Corona war ein gemeinsames Arbeiten im Frühjahr zur Reinigung der Außenanlage nicht möglich. Unsere Platzwarte haben diese Aufgabe übernommen. Im Herbst planen wir einen Termin zum gemeinsamen Arbeitseinsatz, wenn denn die Coronaschutzverordnungen es zulassen.

Unabhängig davon kann jeder, der in diesem Jahr seine Eigenleistung erbringen möchte, dies bis zum Oktober tun. Wer das möchte, schickt mir bitte eine Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Gemeinsam finden wir einen Termin und die passenden Aufgaben. Es gibt wie immer viel zu tun.

Viele Grüße,
Dieter Kreimeier

Bouleplatzpflege

BouleplatzpflegeBedingt durch die lange Trockenheit sind unsere Platzwarte nicht dazu gekommen den Bouleplatz herzurichten. Deshalb haben Hannelore und Ralf Seeger sich am Fronleichnamsmorgen dieser Aufgabe in Eigenregie angenommen. Das viele Unkraut an den Seiten und auf dem Weg wurde entfernt und das Granulat neu verteilt, so dass einem vergnüglichen Boulen nichts mehr entgegensteht.

Freiluft-Wettspielbetrieb ab dem 13. Juni 2020

Liebe Mitglieder,

der Westf. Tennisverband hat sich für die Durchführung des Freiluft-Wettspielbetriebes ab dem 11. Juni 2020 entschieden. Nach der jetzt geltenden Coronaschutzverordnung ist dies zulässig. Sieben unserer Erwachsenenmannschaften haben sich zur Teilnahme entschlossen, ebenso eine größere Zahl unserer Jugendmannschaften.

Vor den Sommerschulferien findet am Sa. 13. Juni, am So.21. Juni und am Mi. dem 24. Juni jeweils ein Heimspiel statt. An diesen Tagen sind die Plätze 2, 3 und 4 (am 24. Juni die Plätze 2 und 3) blockiert. Die anderen Plätze stehen dem allgemeinen Spielbetrieb zur Verfügung. Ab dem 19. August finden dann die weiteren Spiele statt.

Am 13. Juni und am 21. Juni steht der Damenumkleideraum den Herren zusätzlich zur Verfügung. Dafür bitten wir Sie um Verständnis. Hintergrund dafür ist, dass wir unser Infektionsschutzkonzept nach Absprache mit der Gesundheitsbehörde der Stadt Bochum angepasst haben: Ab sofort dürfen sich nur jeweils drei Personen in unseren Umkleide- und Duschräumen gleichzeitig aufhalten. Auch dafür bitten wir Sie um Verständnis. Wir haben so im Interesse eines größtmöglichen Gesundheitsschutzes entschieden.

Mit sportlichem Gruß,
U. Noetzlin

Geänderte Richtlinien für das Tennis- und Boulespielen

Liebe Tennisfreunde, 

zunächst die erfreuliche Nachricht: Ulla hat sich von ihrem Sturz soweit erholt hat, dass sie seit heute die Gastronomie wieder öffnen konnte. 

Im Übrigen möchten wir Sie mit Änderungen unserer Richtlinien für das Tennis- und Boulespielen in unserem Verein vertraut machen, die auf Änderungen der ab dem 30. Mai geltenden Coronaschutzverordnung zurückzuführen sind.
Die angepassten Richtlinien sind an den Plätzen und Informationstafeln ausgehängt und wollen gelesen werden!

Hier noch einmal das Wichtigste:

  1. Ab sofort besteht für jede Person die Pflicht, beim Betreten des Clubhauses (auf dem Weg zu den Toiletten, den Umkleideräumen, der Tennishalle und der Gastronomie) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, da bei Begegnungen der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch in geschlossenen Räumen der Gastronomie ist das Tragen der Bedeckung für die Gäste (bis zum Sitzplatz) jetzt Pflicht.

  2. Ab dem 4. Juni ist die Nutzung der Umkleide- und Duschräume grundsätzlich wieder gestattet. Bei den Damen wie den Herren dürfen sich höchstens 6 Personen gleichzeitig in der Umkleide aufhalten (auf beiden Seiten je 3 Personen). Von den jeweils 4 Duschen sind nur zwei nutzbar.

  3. Auf unserer Sportanlage können Gruppen bis zu 10 Personen ohne Einhaltung des Mindestabstandes zusammentreffen. Diese Gruppen müssen aber eindeutig definiert sein - wie eine Boulegruppe, eine Doppelrunde, Gast- oder Heimmannschaft bei Wettkämpfen. Denn in diesen Gruppen „liegt es in der Verantwortung der zusammentreffenden Personen, für vier Wochen nach dem Zusammentreffen zu gewährleisten, dass im Falle einer Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sämtliche Personen der unteren Gesundheitsbehörde mit Kontaktdaten benannt werden können“, § 2a Coronaschutzverordnung.

In der Gastronomie gelten strengere Regeln. Bitte machen Sie Ulla das Einhalten der Regeln leicht. 

Eine gute Zeit wünscht Ihnen 
Der Vorstand

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