News 2022
Neue Corona-Schutzverordnung gültig ab 03.04.2022
Liebe Vereinsmitglieder, liebe Tennisfreunde,
seit dem 03. April 2022 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung, nach der Zugangsbeschränkungen weitestgehend entfallen sind und die Maskenpflicht ist bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben worden ist. Dem passen wir uns an und heben Zugangsbeschränkungen (3G) sowie Maskenpflicht für unser Clubhaus auf.
Wir empfehlen aber, ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten und in Innenräumen freiwillig eine medizinische Maske zu tragen. Nehmen Sie bitte Rücksicht!
Was ist die Eigenleistung?
Die Eigenleistung mit den bis heute geltenden Bedingungen wurde im Jahre 2007 durch Beschluss der Mitglieder eingeführt. Zu Eigenleistungen zählen sämtliche Reinigungs- und Instandsetzungsarbeiten an den beiden Außenanlagen, der Tennishalle und des Clubhauses, mit dem Ziel, die Anlage jederzeit in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand zu halten. Ebenfalls dazu zählen alle Arbeiten bei der Organisation und Durchführung von Turnieren, Festivitäten und weiteren Events.
Die Arbeiten müssen in Absprache mit dem Vorstand geschehen.